Bauleitplanung
der Stadt Staßfurt
Bestandteile der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
AKTUELLE BETEILIGUNGSVERFAHREN:
Wer sich zu aktuellen Bauleitplanverfahren äußern möchte, kann dies im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung HIER tun. Dort sind alle Unterlagen und Erläuterungen zu finden.
BEKANNTMACHUNGEN im AMTLICHEN MITTEILUNGSBLATT „Salzlandbote“:
Die Bekanntmachungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) können Sie HIER abrufen.
Sie können sich auf dieser Seite über aktuelle Bekanntmachungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Beteiligungszeiträume informieren.
RECHTSKRÄFTIGE BAULEITPLÄNE der STADT STAßFURT
(Bebauungspläne und Flächennutzungspläne, sonstige städtebauliche Satzungen):
Als Servicedienstleistung für Planer, Entwickler, Investoren und Bürger sollen HIER [AP1] gemäß § 6a und 10a BauGB sämtliche rechtsverbindliche Bauleitpläne Satzungen und im Hoheitsgebiet der Stadt Staßfurt - einschließlich der Ortsteile - im PDF Format bereitgestellt werden.
Die Bereitstellung auf dieser Internetseite ersetzt jedoch keine Fachauskunft.
Sie können die Bauleitpläne selbstverständlich auch persönlich bei der Stadt Staßfurt im Fachbereich II / Fachdienst 61 Planung, Umwelt und Liegenschaften (Bereich Bauleitplanung) während der Sprechzeiten einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin mit den unten genannten Mitarbeiterinnen.
Zusätzlich können die Bauleitpläne auch über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt HIER abgerufen werden
Häufige Fragen
Haben Sie Fragen zur Bauleitplanung oder zu B-Plan-Services? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen:
Bauleitplanung
1.) Was ist Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
2.) Was gibt es für Pläne?
Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Verwaltung und die öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Der Bebauungsplan setzt die zulässige Bodennutzung verbindlich fest. So werden darin Regelungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Verkehrsflächen, Gemeindebedarfsflächen etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen, die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Ortsrecht (Satzung) und damit allgemeinverbindlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine besondere Form eines Bebauungsplans, mit dem die Zulässigkeit von konkreten Vorhaben bestimmt werden kann. Der sogenannte Vorhabenträger verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde, die Erschließungs- und Planungskosten ganz oder teilweise zu tragen sowie das Vorhaben selbst innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren.
3.) Wie läuft ein Planverfahren ab?
1. Planungsanstoß
Der Planungsanstoß kann durch den Fachdienst 61 Planung, Umwelt und Liegenschaften, politische Gremien, Behörden, Bedarfsträger oder Investoren erfolgen.
2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Förmliche Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, so ist hierzu ein Beschluss des Stadtrates erforderlich, der ortsüblich im „Salzlandbote“ bekannt gemacht wird.
3. Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
In der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, durch den Fachdienst 61 aufgefordert, sich zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) zu äußern.
4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes durch den Fachdienst 61 informiert sowie aufgerufen, ihre Anregungen zur Planung einzubringen. In dieser Phase erfolgt auch schon eine Darstellung der vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie des geplanten Untersuchungsumfangs im Rahmen der Umweltprüfung.
Die gewonnenen Anregungen dienen als Material der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.
Nach der öffentlichen Plandiskussion wird das städtebauliche und landschaftsplanerische Grobkonzept überarbeitet. Unter Umständen muss durch die in der öffentlichen Plandiskussion vorgebrachten Anregungen der Planentwurf erheblich überarbeitet werden. In diesem Fall wird die öffentliche Plandiskussion jedoch nicht wiederholt, da eine weitere Bürgerbeteiligung in Form der öffentlichen Auslegung noch folgt, so dass Änderungen des Planentwurfs von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.
5. Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Der Fachdienst stimmt den erarbeiteten Planentwurf (nach Freigabe durch den Stadtrat) dann mit den Behörden und mit anderen Trägern öffentlicher Belange (zum Beispiel Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Industrie- und Handwerkskammer) ab.
6. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Bebauungsplan-Entwurf wird im Internet mindestens für die Dauer von 30 Tagen veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst 61 (Steinstraße 19, Staßfurt) öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungszeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen werden abgewogen – schließlich wird das Abwägungsergebnis vom Stadtrat beschlossen.
7. Satzung
Vor der Beschlussfassung beraten die Gremien diesen Bebauungsplan. Die Bebauungspläne werden durch den Stadtrat als Satzung beschlossen.
4.) Wie kann ich an der Bauleitplanung mitwirken?
1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet entweder in Form einer öffentlichen Plandiskussion oder einer Veröffentlichung im Internet statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens, nachdem der Stadtrat die Einleitung beschlossen hat.
Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.
Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.
Die Veranstaltung wird protokolliert.
2. Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer von mindestens einem Monat, mindestens aber von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung im Fachdienst 61 (Steinstraße 19) statt.
Der Zeitraum der Veröffentlichung wird im Amtlichen Anzeiger „Salzlandbote“ sowie ggf. durch Pressemitteilungen bekanntgegeben. Darüber hinaus erfahren Sie den Zeitraum der Veröffentlichung in der Regel auf der Homepage der Stadt.
Für die Dauer der Veröffentlichung können Sie den Bebauungsplan-Entwurf einsehen und sich von den Mitarbeitenden des Fachamtes erläutern lassen. Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, besteht hierzu die Möglichkeit online, per E-Mail oder Brief. Gleichfalls können Sie Ihre Stellungnahme im Fachdienst zu Protokoll (Niederschrift) geben.
Alle Stellungnahmen werden vom Fachdienst 61 geprüft, ggf. mit Betroffenen abgestimmt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis ist ein Abwägungsvorschlag, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Beteiligung von Betroffenen oder eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich werden.
Wenn Sie während der Veröffentlichung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Bauleitplanung online
1.) Mit welchem Web-Browser kann ich in B-Plan-Services am besten arbeiten?
Für ein optimales Nutzererlebnis von B-Plan-Services werden herstellerseitig die neuesten Versionen der Web-Browser Microsoft Edge und Mozilla Firefox empfohlen. Allerdings können auch die meisten anderen gängigen Browser genutzt werden (z.B. Google Chrome).
Achtung: Beim Internet Explorer (IE 11) stehen Ihnen nicht mehr alle Funktionalitäten des Fachverfahrens zur Verfügung.
2.) Was ist B-Plan-Services?
B-Plan-Services ist eine Webanwendung in Staßfurt, die Ihnen die Beteiligung an Bauleitplanverfahren einfach und effizient von zu Hause oder aus dem Büro ermöglicht. Die Plattform bietet dazu umfangreiche Möglichkeiten, alle notwendigen Informationen zu dem Verfahren einzusehen sowie Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen. Sie nehmen entweder als Bürger*in oder als Mitarbeiter*in einer Behörde beziehungsweise eines Trägers öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Stellungnahmen einzubringen.
Veröffentlichung des Datenschutzhinweises im Internet laut Erwägungsgrund 58 zu Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
Bereich Bauleitplanung
Information nach Art. 13 DSGVO