Informationen zur Bundestagswahl 2025

Hinweise zur Briefwahl

Für die bevorstehende Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 erhalten die Wahlberechtigten zurzeit die Wahlbenachrichtigungen. Wer am Wahlsonntag verhindert ist an der Wahl teilzunehmen oder aus anderen Gründen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann schriftlich oder online Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst zwischen dem 03. Februar und 10. Februar 2025 versandt werden können. Die Stadt Staßfurt wird voraussichtlich ab 03. Februar 2025 in den Räumlichkeiten des BürgerServices in Staßfurt Nord (Straße der Solidarität 2) ein Briefwahllokal einrichten. Hier kann auch vor Ort die Briefwahl ausgeübt werden oder Wahlunterlagen persönlich beantragt und mitgenommen werden.

Hier Wahlschein beantragen

 

 


Veränderung bei den Wahllokalen

Wo die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme am Wahltag persönlich abgeben können, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.  Die Wahllokale werden am 23. Februar 2025 analog der zuletzt stattgefundenen Europa- und Kommunalwahl eingerichtet. Zwei Ausnahmen sind jedoch zu beachten.  Das Wahllokal des Wahlbezirkes 4 (bisher Stiftung Staßfurter Waisenhaus in der Schlachthofstraße) zieht aufgrund der räumlichen Voraussetzungen in die Räumlichkeiten der Firma Salzland-Druck um. Weiterhin wurde das Wahllokal im Ortsteil Rathmannsdorf von der „Freiwilligen Feuerwehr“ zurück in das Dorfgemeinschaftshaus verlegt.