Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben
Leistungsbeschreibung
Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.
Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.
Verfahrensablauf
- Ermittlung des Wertes des Objektes wie Immobilie, Grundstücke oder Gegenstände, Bekanntgabe der Veräußerungsabsicht durch die öffentliche Hand
- Eingang eines oder mehrerer Kaufangebote
Bei Versteigerung:
- Prüfung, ob Kaufangebote Mindestgebot erreicht oder überschritten haben
- Ermittlung der Höchstbietenden
- Falls Mindestgebot nicht erreicht wird oder kein Kaufangebot eingeht: Wiederholung zu späterem Zeitpunkt
- Unterschreitet Höchstgebot das Mindestgebot, dann muss die Veräußerung durch das Ministerium der Finanzen zugestimmt werden
- Falls kein Angebot bei wiederholter Ausschreibung, Übergabe an Auktionshaus mit überregionalen oder objektvergleichbaren Referenzen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an
- den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)
- oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- Bei Versteigerung: Mindestgebot muss erreicht oder überschritten werden
Objekt muss herrenlos sein:
- Eigentümer hat auf sein Eigentum verzichtet
- Fiskalerbschaft liegt vor, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder vorhandene Erben das Erbe ausschlagen
Marktgängige Objekte:
- Vorliegen eines Gutachtens durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Bewertung ist nicht älter als 2 Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt