Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben

Leistungsbeschreibung

Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.

Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.

Verfahrensablauf

  • Ermittlung des Wertes des Objektes wie Immobilie, Grundstücke oder Gegenstände, Bekanntgabe der Veräußerungsabsicht durch die öffentliche Hand
  • Eingang eines oder mehrerer Kaufangebote

    Bei Versteigerung:
  • Prüfung, ob Kaufangebote Mindestgebot erreicht oder überschritten haben
  • Ermittlung der Höchstbietenden
  • Falls Mindestgebot nicht erreicht wird oder kein Kaufangebot eingeht: Wiederholung zu späterem Zeitpunkt
  • Unterschreitet Höchstgebot das Mindestgebot, dann muss die Veräußerung durch das Ministerium der Finanzen zugestimmt werden
  • Falls kein Angebot bei wiederholter Ausschreibung, Übergabe an Auktionshaus mit überregionalen oder objektvergleichbaren Referenzen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an

  • den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)
  • oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

  • Bei Versteigerung: Mindestgebot muss erreicht oder überschritten werden

Objekt muss herrenlos sein:

  • Eigentümer hat auf sein Eigentum verzichtet
  • Fiskalerbschaft liegt vor, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder vorhandene Erben das Erbe ausschlagen

Marktgängige Objekte:

  • Vorliegen eines Gutachtens durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Bewertung ist nicht älter als 2 Jahre

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt