Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Verfahrensablauf

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
  • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
  • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

Welche Fristen muss ich beachten?

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt