Ukraine-Hilfe
Informationen zur Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die schon erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für die wegen des Krieges in der Ukraine geflüchteten Personen. Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Extended: Ukraine Residence Permit!
Vermietung an Ukrainische Flüchtlinge - Wichtige Informationen für Wohnungsgeber
Die Stadt Staßfurt weist alle Vermieter dringend darauf hin, dass vor Erstellung eines Mietvertrages an ukrainische Flüchtlinge die Stadt Staßfurt vorab zu informieren ist.
Vor Erstellung eines Mietvertrages ist zwingend die Handlungsempfehlung des Salzlandkreises sowie §19 Wohnungsgeberbestätigung des Bundesmeldegesetzes zu beachten.
Wichtig: Eine Anmeldung im Bürgerservices der Stadt Staßfurt ist nur in vorheriger Absprache mit der Verwaltung, unter Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung und nur mit Dolmetscher möglich.
Ansprechpartner ist die Integrationsbeauftragte der Stadt Staßfurt, Sylvia Götze. Zu erreichen unter 03925/981206 oder per Mail sylvia.goetze@stassfurt.de
Ziel ist für alle Beteiligten, eine bessere Koordination für die ankommenden Menschen seitens der Stadt sowie Mitteilung über wichtige wohnungsrechtliche Informationen an die Vermieter vor Abschluss der Mietverträge.