Baulandkataster der Stadt Staßfurt

Schnell freie Bauplätze finden

Für potenzielle Häuslebauer bietet die Stadt Staßfurt künftig einen ganz bequemen Service an, um schnell und übersichtlich einen geeigneten Bauplatz zu finden. Die Mitarbeiter des städtischen Planungsamtes erarbeiten derzeit ein sogenanntes Baulandkataster. In dieser Übersicht werden alle verfügbaren Baugrundstücke und Baulücken in der Stadt Staßfurt aufgeführt. Jeder, der von den eigenen vier Wänden träumt, kann auf einem Blick erkennen, wo sein Traumhaus stehen könnte. Außerdem werden Angaben zum Baurecht, Flur- und Flurstücksbezeichnung, Lagebezeichnungen bzw. Straßennamen, Grundstücksfläche und zur möglichen Bebauungsform gemacht. Die Stadt Staßfurt listet in diesem Kataster nicht nur die städtischen Flächen auf, sondern auch potenzielle Baugrundstücke, die Dritten gehören. Interessenten können sich dann an die Ansprechpartner der Stadtverwaltung wenden, die ganz unkompliziert den Kontakt zu den privaten Eigentümern herstellen.

Dieser neue Service wird angeboten, weil die Stadt Staßfurt möglichst vielen Interessenten ein Baugrundstück anbieten will.

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt die Erarbeitung und Veröffentlichung eines qualifizierten Bauland- und Innenentwicklungskatasters für das Stadtgebiet. Ziel ist dabei, eine flächendeckende Erfassung und Bewertung der Bauland- und Innenentwicklungspotenziale und deren Aktivierung.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Staßfurt (Salzlandbote Nr. 394 vom 7. Dezember 2018).

 

Baulandkataster der Stadt Staßfurt für den Bereich der Kernstadt (Aktualisierungsstand 08/2022)

Übersichtskarte (Kernstadt)

Übersichtsplan_Baulandkataster (pdf-Datei zum Download)

Baulandpotenziale in den Stadtteilen

Stadtteil I - Alt-Staßfurt

Stadtteil II - Mitte

Stadtteil III - Nord-Ost

Stadtteil IV - Leopoldshall-Mitte

Stadtteil V - Löderburger Str.

Stadtteil - VI Nord

Stadtteil VII - Am Tierpark

Stadtteil VIII - Süd

Stadtteil IX - Ost

Stadtteil X - Hecklinger Str.

 

 

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Staßfurt (Salzlandbote Nr. 428 vom 29. April 2020).

 

Baulandkataster der Stadt Staßfurt für die Ortsteile (Aktualisierungsstand 10/2023)

Baulandpotenziale in den Ortsteilen

Ortsteil Atzendorf
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Ortsteil Brumby
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Ortsteile Förderstedt
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Ortsteil Glöthe-Üllnitz
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Ortsteil Hohenerxleben
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Ortsteile Löbnitz
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Ortsteil Löderburg
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Ortsteil Neundorf
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Ortsteil Rathmannsdorf
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Was ist ein Baulandkataster?

Die Rechtsgrundlage für das Baulandkataster findet sich in § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Baulandkataster erfasst die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 und § 33 BauGB) oder im Zusammenhang der bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) gelegenen, unbebauten Grundstücke - die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar wären. Unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile zwischen zwei bebauten Grundstücken bilden i.d.R. eine typische Baulücke. Im Baulandkataster werden aber auch minder- und fehlgenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke als Baulücken erfasst - dazu gehören beispielsweise Gartengrundstücke, mit Garagen oder Nebenanlagen bebaute oder brachgefallene Grundstücke. In der Regel können diese Baulücken ohne ein aufwändiges Planverfahren kurzfristig bebaut werden.

Das Baulandkataster gibt Auskunft über Flur- und Flurstücksnummer, Lagebezeichnung bzw. Straßenname und die Grundstücksgröße. Darüber hinaus werden planungsrechtliche Informationen aufgenommen. Das Baulandkataster soll  Bauinteressenten als zusätzliches Informationsangebot dienen und die Suche nach einem geeigneten Grundstück erleichtern.
Für die im Baulandkataster geführten Flächen besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit - die Aufnahme ersetzt damit weder die  Baugenehmigung, noch enthält sie eine Zusage auf Erteilung einer Genehmigung.

Warum wird ein Baulandkataster erstellt?

Die Stadt Staßfurt ist bestrebt, die bauliche Entwicklung von Flächen im Innenbereich vorrangig zu fördern, indem in vorhandenen Siedlungsbereichen Baulücken gefüllt werden. Damit wird dem im § 1a Abs. 2 BauGB verankertem Grundsatz - mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen - entsprochen.

Die Nutzung und Mobilisierung von baureifen Wohnbauflächen hilft die technische und soziale Infrastruktur ausreichend auszulasten und zu erhalten. Eine weitere Zersiedelung der Landschaft kann damit verringert und die kostenintensive Erschließung eines Baugebietes vermieden werden.

BauGB

Was ist beim Baulandkataster zu beachten?

Für die im Baulandkataster geführten Flächen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.  

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer.

Das Baulandkataster bewirkt weder eine Veräußerungsverpflichtung zum Zwecke der Bebauung, noch eine Bauverpflichtung oder einen Anspruch auf Bebauung. Die aufgenommenen Baulücken werden lediglich als potentielles Bauland ausgewiesen. Die verbindliche Bebaubarkeit eines Grundstückes ist stets durch eine Bauvoranfrage (Antrag auf Bauvorbescheid § 74 BauO LSA) oder einen Bauantrag (§ 67 BauO LSA) zu klären.

Was kann ich tun, wenn ich ein Grundstück erwerben möchte?

Da im Baulandkataster aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen oder Kontaktdaten der Eigentümer veröffentlicht werden dürfen, bietet Ihnen die Stadt Staßfurt die Möglichkeit - bei ernsthaftem Kaufinteresse - Ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Eigentümer weiterzuleiten. Der Eigentümer kann selbst entscheiden, in welcher Art und Form er sich bei Ihnen melden wird. Damit Ihre Daten vollständig weitergeleitet werden können, füllen Sie bitte für das Grundstück, welches Sie interessiert, das Formular "Kaufinteresse" sowie die "Einwilligungserklärung" aus und lassen es der Stadtverwaltung zukommen.

Kontaktdaten - Stadt Staßfurt

Es besteht aber auch die Möglichkeit - bei einem berechtigten Interesse - Auskünfte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zu erhalten.

Kontaktdaten- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Was kann ich tun, wenn ich mit der Veröffentlichung meines Grundstückes nicht einverstanden bin?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkataster nicht einverstanden sind, können gemäß § 200 Abs. 3 BauGB Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Das Formular „Widerspruch", welches ausgefüllt bei der Stadt Staßfurt eingereicht werden kann, steht für diese Zwecke zur Verfügung. Der Widerspruch kann aber auch formlos unter Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) erfolgen.

Was kann ich tun, wenn mein Grundstück in das Baulandkataster aufgenommen werden soll?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme ihres Grundstückes in das Baulandkataster stellen. Hierfür kann das Formular "Aufnahme" vollständig ausgefüllt an die Stadt Staßfurt  weitergeleitet werden.

Das Kataster erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Wenn Sie Informationen über Baulücken in Ihrer Umgebung haben, teilen Sie uns dies gerne mit. Das hilft uns bei der Aktualisierung unserer Daten.

Zusätzliche Information:

Über den Sachsen-Anhalt-Viewer können Sie kostenfrei weitere Informationen (u.a. Bodenrichtwertkarten) einsehen. Bitte beachten Sie die dortigen Nutzungshinweise.

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