Datenschutz Wohngeld

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen
Person (Art. 13 DS-GVO)

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre zuständige Wohngeldbehörde verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Wohngeld. Alle Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 11. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.


2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die für Sie zuständige Wohngeldbehörde. Alle Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 11.


3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Für Rückfragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde gerne zur Verfügung. Alle Kontaktdaten finden Sie in Kapitel 11.


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um den Vollzug des Wohngeldgesetzes (im folgenden WoGG) zu ermöglichen – das heißt Beantragung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldansprüchen.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Sozialgesetzbuch X, § 23 WoGG verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Zuständige Wohngeldbehörde, um unter anderem den Wohngeldantrag zu bearbeiten, zu prüfen und einen Bescheid zu erstellen
  • für das Bundesland Sachsen-Anhalt: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (§§ 34 bis 36 WoGG)
  • Statistisches Bundesamt (§ 34 Absatz 3, 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG)
  • Datenstelle der Träger der Rentenversicherungen (§ 33 WoGG)
  • Meldebehörden (§ 33 Abs. 3)
  • Bundeszentralamt für Steuern (§ 33 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 WoGG)
  • Bundesagentur für Arbeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 WoGG)
  • Deutsche Post AG und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 33 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 WoGG)
  • Wir geben Ihre Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO an unseren IT-Dienstleister Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, weiter. Unsere Dienstleister sind uns gegenüber streng weisungsgebunden und entsprechend vertraglich verpflichtet.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 Wohngeldverordnung) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X).


7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch Ihre zuständige Wohngeldbehörde durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.


9. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

für das Bundesland Sachsen-Anhalt:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle und Besucheradresse:
Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg

Postadresse:
Postfach 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: 0391 81803-0
Telefax: 0391 81803-33
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/datenschutz-in-sachsen-anhalt/ entnehmen.


10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 60, 65 Abs. 1 und 3 SGB I, 23 WoGG. Ihre zuständige Wohngeldbehörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Wohngeld bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag auf Wohngeld nicht bearbeitet werden.


11. Kontaktinformationen
 

Stadt Staßfurt
Bürgerservice – Wohngeld

Postanschrift
Hohenerxlebener Str. 12
39418 Staßfurt

Besucheradresse:

Straße der Solidarität 2
39418 Saßfurt

Telefon: +49 3925 981-0
E-Mail: stadt@stassfurt.de

 

Datenschutzbeauftragter:

DEUDAT GmbH
Zehntenhofstraße 5 b
65201 Wiesbaden

Telefon: +49 611 950008-40
E-Mail: StadtStassfurt@deudat.de

Website: https://www.deudat.de/home

 

 

 

Stand: 11/2024