Soziales
Gleichstellung
Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und im Artikel 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion oder politischen Anschauung oder aus rassistischen Gründen, seiner Behinderung oder Alters benachteiligt oder bevorzugt werden.
Ziel der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie der Chancengleichheit von Frauen und Männer in allen Lebensbereichen.
Einige Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
- Umsetzung des Frauenförderungsgesetzes
- bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- paritätische Beschäftigung von Männern und Frauen
- Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Stellungnahmen zu frauen- und gleichstellungspolitischen Fragen
- Kooperation mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Austausch mit (über-)regionalen Verbänden
- individuelle Beratung von Bürgern und Bürgerinnen
- Vermittlung von Kontakten zu Ämtern und Beratungsstellen