Grundsteuerreform
Informationen der Verwaltung
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 läuft das „alte“ Bewertungsverfahren für die Grundsteuer aus und es erfolgt eine bundesweit grundlegend andere Bewertung der Grundstücke. Zum Stichtag 01. Januar 2022 wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst den bisherigen Einheitswert ab und kommt ab dem 01. Januar 2025 zur Anwendung.
Für die Stadt Staßfurt bedeutet das, dass nicht nur alle Grundstücke die im Stadtgebiet liegen, neu zu bewerten und zu besteuern sind, sondern, dass auch die alten Hebesätze ihre Gültigkeit am 31.12.2024 verlieren und bis zum 01.01.2025 neue Hebesätze zu beschließen sind.
Die Stadtverwaltung Staßfurt sieht für den Beschluss der ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze die letzte Stadtratssitzung am Donnerstag, den 12.12.2024 vor. Anschließend werden die neuen Grundsteuerbescheide für alle Grundstückseigentümer vorbereitet und bis Ende Dezember, spätestens Anfang Januar, verschickt.
Die Grundsteuerreform stellt eine der größten Reformen der Steuerverwaltung dar. Deutschlandweit sind ca. 36. Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen.
Eine solche Reform ist in der Umsetzung unmittelbar mit Unschärfen und Problemen verbunden. Daher ist vorab eine Sensibilisierung aller betroffenen Grundstückseigentümer notwendig. Bei der Abarbeitung der durch die Grundsteuererklärungen abgegeben Daten wurden aufgrund der vielen beteiligten Instanzen, u. A. technische, organisatorische und/oder auch durch den Erklärenden selbst, verursachte Probleme deutlich, die vorab nicht alle beseitigt werden konnten.
Um eine erfolgreiche Umsetzung der Reform zu gewährleisten, bittet die Stadt Staßfurt daher folgende Hinweise sind zu beachten:
Grundsteuer haben ab dem 01. Januar 2025 nur Eigentümer zu zahlen, die auch einen ab dem 01.01.2025 geltenden Bescheid bekommen haben. Derjenige der keinen Bescheid erhält, hat auch keine Steuer zu entrichten.
Um Mehraufwand durch nicht notwendige Zahlungen zu vermeiden, bitten wir alle Grundstückseigentümer, welche die Grundsteuer per Dauerauftrag entrichten, den Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut bis spätestens 31.01.2025 anzupassen bzw. zu löschen.
Bereits erteilte Lastschriftmandate behalten Ihre Gültigkeit und sind in den Zahlungsanweisungen auf den Bescheiden ersichtlich. Wurde die Grundsteuer bisher immer im Lastschriftverfahren bezahlt und Sie erhalten ab dem 01.01.2025 keinen neuen Bescheid (z. B. bei Garagen, Gärten etc.), wird das Lastschriftmandat automatisch gelöscht.
Die für 2025 verschickten Bescheide sind nach Erhalt dringend auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Kontrollieren Sie, ob der Bescheid an den richtigen Eigentümer adressiert ist und ob der korrekte Messbetrag zur Berechnung herangezogen wurde.
Um eine schnelle und unbürokratische Lösung von möglichen Problemen zu ermöglichen, sehen sie bitte von Widersprüchen ab. Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Post, per Mail oder gern auch persönlich mit. Ihr Anliegen wird umgehend analysiert und behoben.